Wir beraten Sie in allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen, sei es als Käufer, Verkäufer oder als Organmitglied der Zielgesellschaft. Dabei begleiten wir Sie sowohl bei Fusionen und Übernahmen börsennotierter Gesellschaften (Public M&A) als auch beim Erwerb bzw. der Veräußerung von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften (Private M&A).
Bei der rechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen bieten wir Ihnen insbesondere nachfolgende Leistungen an: