Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis begründet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Rechte und Pflichten. Die gesetzlichen Vorgaben sind in einer Vielzahl verschiedener Gesetze zu finden, etwa dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz sowie dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Daneben werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten seit Jahrzehnten durch die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert.

Schließlich können bestimmte Rechte und Pflichten aufgrund betrieblicher Übung, Gesamtzusage oder aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen.

 

In einem laufenden Arbeitsverhältnis sind es insbesondere folgende Situationen, die eine Reihe von Rechtsfragen aufwerfen:

  • Krankheit
  • Urlaub
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Teilzeit
  • Befristung
  • Schwerbehinderung
  • Nebentätigkeiten
  • Wettbewerbsverstöße
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Rechte am Arbeitsergebnis
  • Haftungsfragen
  • Arbeitsschutz
  • Versetzung

 

Bei Auseinandersetzungen in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Gesprächen bzw. Verhandlungen, um zu interessengerechten und schnellen Lösungen zu kommen. Bei erfolgloser Streitschlichtung vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

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