Geschäftsführer- und Vorstandsverträge

Bei Organmitgliedern wie etwa dem Geschäftsführer einer GmbH oder dem Vorstand einer AG ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Es sind mithin sowohl gesellschaftsrechtliche als auch arbeits- bzw. dienstvertragsrechtliche Aspekte gleichermaßen zu beachten.

 

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung sowohl bei dem Akt der Bestellung zum Organ als auch bei der Gestaltung des Geschäftsführer- bzw. Vorstandsdienstvertrages. Insbesondere bei der Bestellung eines bisher als Arbeitnehmer Beschäftigten sind Besonderheiten zu beachten.

 

Darüber hinaus beraten wir Sie als Organmitglied bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen wie auch arbeits- bzw. dienstvertragsrechtlichen Fragen, beispielsweise im  Hinblick auf die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze und Grundsätze auf Ihren Dienstvertrag und im Zusammenhang mit einer potentiellen (persönlichen) Haftung.

 

Schließlich beraten wir sie auch bei der Beendigung sowohl der Organstellung als auch des Anstellungsvertrages.

 

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