Börsengang

Falls Sie Ihr Unternehmen an die Börse bringen möchten, beraten wir Sie gerne. Dabei ist es unerheblich, welche Rechtsform Ihr Unternehmen derzeit hat und ob Sie ein reines Listing anstreben oder den Börsengang mit einer Kapitalerhöhung kombinieren möchten. Die rechtliche Beratung eines Börsenganges umfasst - abhängig von Ihrer derzeitigen Rechtsform und der gewählten Art des Börsenganges - insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Umwandlung in eine AG, KGaA oder SE,
  • Abhalten einer Hauptversammlung,
  • Durchführung einer Legal Due Diligence,
  • Erstellen des Wertpapierprospekts,
  • Koordinierung des Projekts mit sämtlichen Beteiligten,
  • Koordinierung des Billigungsverfahrens mit der BaFin sowie
  • Prüfung der Marketing-Unterlagen für das öffentliche Angebot.
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