Gerne beraten wir Sie bei allen aufkommenden Fragestellungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der damit verwandten Themen.
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, Begründung, Durchführung und Beendigung von einzelnen Arbeitsverhältnissen und beraten Sie in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber. Bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern unterstützen wir Sie bei Gesprächen bzw. Verhandlungen und der Suche nach einer interessengerechten und schnellen Lösung. Im Falle der erfolglosen Streitschlichtung vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen. Wir berücksichtigen sowohl bei der Begründung als auch der Beendigung der Organstellung gleichermaßen gesellschaftsrechtliche als auch arbeits- bzw. dienstvertragsrechtliche Aspekte und können Ihnen dadurch eine umfassende Beratung aus einer Hand bieten. Gleiches gilt im Hinblick auf die laufende Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand.
Gerne bieten wir Ihnen rechtliche Beratung bei einer beabsichtigten Arbeitnehmerüberlassung (als Entleiher oder Verleiher) und beraten Sie in Abgrenzungsfragen bei Fremdfirmeneinsätzen im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen.
Ferner helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung eines Mitarbeitereinsatzes im Ausland, insbesondere im Hinblick auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sowie die Beurteilung sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen. Auch bei der Entsendung von Mitarbeitern eines ausländischen Unternehmens nach Deutschland beraten wir im Hinblick auf die zahlreichen Aspekte aus dem Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialversicherungsrecht, die hierbei zu beachten sind.
Auch bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie sonstigen betriebsverfassungs- und tarifvertragsrechtlichen Themen stehen wir Ihnen als Rechtsberater zur Verfügung. Daneben beraten wir Sie bei allen Fragen der vorgeschriebenen Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in Gesellschaftsorganen (sog. Unternehmensmitbestimmung). Sofern die Anzahl Ihrer Mitarbeiter die Schwellen von 500 bzw. 2.000 in naher Zukunft überschreiten dürfte, unterstützen wir Sie gerne bei der Vermeidung mitbestimmter Aufsichtsorgane bzw. der Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung.
Schließlich begleiten wir Sie gerne auch bei angestrebten Umstrukturierungen, Umwandlungen und Betriebsübergängen in arbeitsrechtlicher Hinsicht und können Ihnen im Zusammenspiel mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung umfassenden Rechtsrat aus einer Hand bieten.