Gesellschaftsrecht

Im Bereich des klassischen Gesellschaftsrechts beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen in Bezug auf Kapitalgesellschaften. Aufgrund ihrer weiten Verbreitung liegt unser Fokus auf Kapitalgesellschaften in der Form der AG bzw. der GmbH. Gleichzeitig bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Beratung bei den weniger verbreiteten Gesellschaftsformen wie der UG, der KGaA und der SE.

 

Im Rahmen der laufenden Beratung von Kapitalgesellschaften unterstützen wir Sie in Ihrer täglichen Arbeit als Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat bei der ordnungsgemäßen Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit

  • dem Erstellen von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten (beispielsweise Satzungen, Verträge, Beschlussvorlagen o.ä.),
  • der Einladung und Durchführung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen,
  • der rechtlichen Beurteilung der Pflichtgemäßheit organschaftlichen Handels und
  • dem Erstellen von Gutachten zu ausgewählten Rechtsfragen.

 

Neben der laufenden Beratung liegt unser inhaltlicher Schwerpunkt in der Begleitung einzelner Transaktionen bzw. Projekte, beispielsweise

  • dem Erwerb oder der Veräußerung von Gesellschaften oder Betriebsteilen,
  • der Umwandlung oder der Restrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen,
  • der Emission von kapitalmarktfähigen Wertpapieren und
  • der Abwehr von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.
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