Begründung von Arbeitsverhältnissen

Anbahnung von Arbeitsverhältnissen; Bewerbungsprozess

 

Arbeitsrechtliche Vorgaben spielen bereits bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen eine wichtige Rolle. So ist insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten – bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um den Bewerbungsprozess, angefangen bei der Verfassung von Stellenausschreibungen bis hin zur Löschung von Bewerberdaten. Zudem vertreten wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen nach dem AGG (sog. "AGG-Klagen") selbstverständlich auch vor Gericht.

 

Gestaltung von Arbeitsverträgen

 

Der Arbeitsvertrag ist das zentrale Element jedes Arbeitsverhältnisses. Bei seiner Erstellung müssen Sie als Arbeitgeber zahlreiche Gesetze und evtl. auch tarifrechtliche Vorgaben beachten. Die Fülle an Rechtsprechung grenzt die Spielräume bei der Vertragsgestaltung zusätzlich ein. Die rechtlichen Grenzen der Vertragsfreiheit sind nicht nur für die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien von Bedeutung, sondern oftmals Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir zeigen Ihnen auf, welche

rechtlichen Vorgaben Sie zwingend zu beachten haben bzw. welche Spielräume Sie bei der Vertragsgestaltung haben und beraten Sie sowohl bei der rechtskonformen Ausgestaltung individueller Arbeitsverträge als auch bei der Gestaltung von Formulararbeitsverträgen.

 

Unsere Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen umfasst insbesondere:

  • Berücksichtigung von einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen (Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen)
  • Mindestangaben im Arbeitsvertrag
  • Gestaltung von allgemeinen Vertragsbedingungen / AGB-Kontrolle
  • Formulierung von Leistungsbestimmungsrechten und Änderungsvorbehalten (insb. Versetzungsklauseln, Freiwilligkeits-, Widerrufs- und Anrechnungsvorbehalte bei Entgeltleistungen, sonstige Änderungsvorbehalte, Rückzahlungsklauseln)
  • Sonderformen der Arbeitsvergütung, Zusatzentgelte (leistungsbezogene Entgelte, ergebnisbezogene Entgelte, Zielvereinbarungen, Aktienoptionen, Jahressonderzahlungen, Zuschläge, etc.)
  • Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Absicherung gegen das Entstehen betrieblicher Übung
  • Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge; Hinweise auf geltende kollektive Vereinbarungen
  • Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

 

Selbstverständlich unterstützen wir sie auch bei der Anpassung bzw. Änderung von bereits bestehenden Arbeitsverträgen.

 

Besondere Personengruppen/Statusfragen

 

Bei bestimmten Personengruppen stellt sich einerseits die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, andererseits sind diesbezüglich bestimmte Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung (wie auch bei der späteren Vertragsdurchführung) zu beachten. Dies gilt insbesondere für:

  • Praktikanten
  • Auszubildende
  • Diplomanden/Doktoranden
  • Freie Mitarbeiter (Selbstständige) in Abgrenzung zu Arbeitnehmern
  • Leitende Angestellte
  • Geringfügig Beschäftigte
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