Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigung

 

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Der Arbeitgeber hat dabei diverse Gesetze (insb. BGB, KSchG, BetrVG),
ggf. tarifvertragliche Vorgaben und eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Ein Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben kann die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben. Die Konsequenzen reichen dabei vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis hin zu Lohnnachzahlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer Kündigung im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben, insbesondere in Bezug auf folgende rechtliche Aspekte:

  • Kündigungsrecht, Kündigungsfrist und Kündigungserklärung
  • Kündigungsschutz nach dem KSchG
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Sonderkündigungsschutz
  • Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung
  • Weiterbeschäftigungsanspruch

Bei einer Kündigungsschutzklage vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

 

Aufhebungsvertrag

 

Falls das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll, sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten, bei denen wir Sie gerne unterstützen:

  • Abfindungszahlung
  • Urlaubsabgeltung
  • Freistellungserklärung
  • Wettbewerbsverbot
  • Abgeltungsklausel

 

Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses

 

Auch bei der Beendigung eines kalendermäßig befristeten oder zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses gibt es verschiedene Aspekte, die im Vorfeld zu beachten sind (etwa gesetzliche oder tarifvertragliche Hinweispflichten).

 

Zeugnis

 

Schließlich spielt bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen das Arbeitszeugnis eine wesentliche Rolle, insbesondere für den ausscheidenden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die allgemeinen Grundsätze der Zeugniserteilung beachten. Bei einem Streit über den Inhalt des Zeugnisses ist die Darlegungs- und Beweislast von entscheidender Bedeutung.

 

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