Sofern Sie bereits Wertpapiere emittiert haben, beraten wir Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Börsenfolgepflichten. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Liste von Pflichten, die Sie - in Abhängigkeit von der Art des Wertpapiers und dem jeweiligen Börsensegment, in welchem Ihre Wertpapiere notiert sind - zu beachten haben und bei deren Erfüllung wir Ihnen fachkundig zur Seite stehen:
- Erstellen/Veröffentlichen von Ad-hoc-Mitteilungen und Corporate News,
- Erstellen/Veröffentlichen von Stimmrechtsmitteilungen und Directors'-Dealings-Mitteilungen,
- Handlungs-/Unterlassungspflichten als Bieter bzw. Zielgesellschaft bei Angeboten nach dem WpÜG,
- Erstellen/Veröffentlichen von Finanzkalendern und Emittentenberichten,
- Erstellen von Prospektnachträgen sowie
- Durchführen von Anleihegläubigerversammlungen.