Genussscheine

Mezzanine-Finanzierungen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn den Investoren keine Stimmrechte gewährt werden sollen und damit reines Eigenkapital ausscheidet, die Emission einer Unternehmensanleihe und damit die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten hingegen nicht in das Bilanzbild Ihres Unternehmens passt. Neben verschiedenen mezzaninen Finanzierungsformen, die unabhängig vom Kapitalmarkt begeben werden können, bietet sich insbesondere die Emission von Genussscheinen an.

 

Gerne beraten wir Sie, ob eine solche Emission für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, und begleiten Sie bei der gewünschten Emission. Dabei unterstützen wir Sie neben der nachfolgend aufgeführten rechtlichen Beratung auch gerne bei der Wahl des Börsenplatzes und -segmentes sowie der weiteren Emissionspartner, sofern diese noch nicht feststehen. Von rechtlicher Seite bieten wir Ihnen insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Wahl der Genussscheinbedingungen
  • Durchführung einer Legal Due Diligence,
  • Erstellen des Wertpapierprospekts,
  • Koordinierung des Projekts mit sämtlichen Beteiligten,
  • Koordinierung des Billigungsverfahrens mit der BaFin bzw. CSSF sowie
  • Prüfung der Marketing-Unterlagen für das öffentliche Angebot.
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