Börsenfolgepflichten

Sofern Sie bereits Wertpapiere emittiert haben, beraten wir Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Börsenfolgepflichten. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Liste von Pflichten, die Sie - in Abhängigkeit von der Art des Wertpapiers und dem jeweiligen Börsensegment, in welchem Ihre Wertpapiere notiert sind - zu beachten haben und bei deren Erfüllung wir Ihnen fachkundig zur Seite stehen:

  • Erstellen/Veröffentlichen von Ad-hoc-Mitteilungen und Corporate News,
  • Erstellen/Veröffentlichen von Stimmrechtsmitteilungen und Directors'-Dealings-Mitteilungen,
  • Handlungs-/Unterlassungspflichten als Bieter bzw. Zielgesellschaft bei Angeboten nach dem WpÜG,
  • Erstellen/Veröffentlichen von Finanzkalendern und Emittentenberichten,
  • Erstellen von Prospektnachträgen sowie
  • Durchführen von Anleihegläubigerversammlungen.
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