Umstrukturierungen, Umwandlungen, Betriebsübergänge

Bei der Umstrukturierung bzw. Umwandlung von Unternehmen sind neben den gesellschaftsrechtsrechtlichen Aspekten auch diverse arbeitsrechtliche Fragestellungen relevant. Meist haben Umwandlungen und Umstrukturierungen auch weitreichende Konsequenzen für einzelne Arbeitnehmer, zudem werden Beteiligungsrechte von Betriebsräten ausgelöst. Wir beraten Sie sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen in gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht und stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen beachtet werden.

 

In arbeitsrechtlicher Hinsicht beraten wir Sie insbesondere bei folgenden Themenkreisen:

  • Betriebsübergang
  • Betriebsänderung
  • Auswirkung auf die Vertretungsorgane
  • Personalabbau (Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung; Verfahren bei
  • Massenentlassungen)
  • Anpassung von Arbeitsbedingungen

 

Daneben unterstützen wir Sie vor allem in folgenden Situationen bzw. Stadien der Umstrukturierung:

  • Vorbereitung  und Organisation
  • Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
  • Unterrichtung der Arbeitnehmer und Umgang mit Widersprüchen
  • Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen
  • Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung von Kündigungen
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